Wie der Bundesfinanzhof entschied, kann ein Verstoß der Finanzbehörden gegen die Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts vorliegen, wenn er wettbewerbsrelevant ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Vertreter des "dritten Sektors" der zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern daher mit guten Gründen eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und eine weitere Liberalisierung des Stiftungsrechts.
( Quelle: Die Zeit (34/2002))