Gemeinnützigkeitsrechts

  1. Wie der Bundesfinanzhof entschied, kann ein Verstoß der Finanzbehörden gegen die Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts vorliegen, wenn er wettbewerbsrelevant ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Vertreter des "dritten Sektors" der zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern daher mit guten Gründen eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und eine weitere Liberalisierung des Stiftungsrechts. ( Quelle: Die Zeit (34/2002))