Demnach muß ein Vermieter einem Bewohner erlauben, auf eigene Kosten eine Parabolantenne anbringen zu lassen, sofern eine Gemeinschafts-Satellitenanlage oder ein Kabelanschluß nicht vorhanden sind (Az: 20 ReMiet 1/919).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)