SZ: In manchen Landkreisen um München herum gibt es solche Gemeinschaftsanlagen bereits.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.02.2002)
Auch die Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen ist von der Steuer befreit, wenn sie überwiegend den Mitgliedern dient.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)