Gemeinschaftsanlagen

  1. SZ: In manchen Landkreisen um München herum gibt es solche Gemeinschaftsanlagen bereits. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.02.2002)
  2. Auch die Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen ist von der Steuer befreit, wenn sie überwiegend den Mitgliedern dient. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)