Gemeinschaftsgedanke

  1. Der Gemeinschaftsgedanke, so die MuK-Vorsitzende, stehe dabei im Vordergrund. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Der Gemeinschaftsgedanke wird nicht mehr in arbeitgeber-, sondern in betriebsbezogene Pflichten umgesetzt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)