Bei Gemeinschaftskonten erhöht sich der Betrag auf 40 000 Euro.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.06.2002)
Bei Gemeinschaftskonten erhöht sich der Betrag auf 40 000 Euro. Hat ein Kunde bespielsweise 30 000 Euro auf einem Einzelkonto angelegt, besteht für 10 000 Euro kein Entschädigungsanspruch.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.06.2002)