Außerdem sollen das Hauptprogramm des Zweiten Deutschen Fernsehens sowie die Gemeinschaftsprogramme arte, 3 Sat, Kinderkanal und Phoenix digital übertragen werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Ausgenommen vom Wettbewerb bleiben nukleare, chemische und Bio-Waffen, Verschlüsselungstechnologie sowie Gemeinschaftsprogramme mit Drittstaaten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.11.2005)