Die Sanktionen der EU gegen Österreich, die für den Fall einer Beteiligung der FPÖ an der Wiener Regierung beschlossen und bekannt gegeben wurden, verstoßen gegen das Gemeinschaftsrecht und gegen Grundsätze des Völkerrechts.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Rechtsschutzmöglichkeiten Privater im Europäischen Gemeinschaftsrecht bestehen zunächst im Rahmen der von Art. 173 und 184 EWGV vorgesehenen Befugnis, Direktklage zu erheben und die Unanwendbarkeit von Verordnungen geltend zu machen (7).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
"Jetzt hat sie keine Wahl mehr, als das Gemeinschaftsrecht anzuwenden."
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die Kommission war 1994 zu dem Schluß gekommen, daß insgesamt 17 europäische Stahlbetriebe gemeinsam mit dem Branchenverband Eurofer auf diese Weise gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen hätten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Er verwies darauf, dass das EuGH-Urteil in einem Bereich ergangen sei, in dem es "mit guten Gründen" kein europäisches Gemeinschaftsrecht gebe.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
"Denn bei Unvereinbarkeit von Beihilfen mit dem Gemeinschaftsrecht hat die EU-Kommission ohne Unterschied gegen alle Mitgliedstaaten gleichzeitig und gleichmäßig vorzugehen", schreibt von Friesen.
( Quelle: Welt 1998)
Dabei könne es wegen des Vorrangs für das Gemeinschaftsrecht nur um eine Anpassung des deutschen Rechts an die - in der Regel großzügigeren - Regelungen des EU-Rechts gehen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Ziel ist es, dass spätestens der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung für unvereinbar mit Gemeinschaftsrecht erklärt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.06.2005)
Die Verfassung selbst erweitert die rechtliche Grundlage des Gerichts nicht wesentlich, weil das bisherige Gemeinschaftsrecht und die Verfassungen der Mitgliedsstaaten ineinander greifen und damit bereits einen europäischen Verfassungsverbund bilden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.05.2005)
Bis der Beschluss im Gemeinschaftsrecht umgesetzt wird, vergeht aber noch einige Zeit.
( Quelle: Tagesschau Online vom 19.05.2004)