Aus der Besitzsstandsstarre kommen wir nur mit einer Fassung des Gemeinwohls heraus, die weder nationalistisch noch ökonomistisch ist/ zugunsten qualitativ neuer Lösungen bei sozialen Fragen und der Zukunftsinvestition Ökologie.
( Quelle: TAZ 1992)
Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts hält nach eigenen Angaben eine Abschusserlaubnis auch im Interesse des Gemeinwohls nicht für geboten.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 12.10.2005)
Sie wolle die Idee des Gemeinwohls propagieren, gegen Korruption und Bereicherung auftreten und sich ihrer Vorfahren als würdig erweisen, die ihr Leben für das Land eingesetzt hätten.
( Quelle: Welt 1996)
Hier hat der Gesetzgeber eine Rechtsgüterabwägung zugunsten des Gemeinwohls und da- mit-[damit] zur Freigabe des Patientengeheimnisses zu Forschungszwecken ohne Einwilligung des Patienten getroffen (5).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat dem Versuch der Hansestadt, die Kichengemeinde und die Obstbauern im Sinne des Gemeinwohls zu enteigenen, einen Riegel vorgeschoben.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.11.2004)
In einem Antrag betonte sie, daß diese Verkehrsberuhigungsmaßnahmen 'unzweifelhaft' effektiv und 'im Interesse des Gemeinwohls dringend notwendig' seien.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Sie beinhaltet ein menschliches Verfügungsrecht über das Leben und artikuliert sich als Funktionalisierung des Lebens im Hinblick auf die Maximierung des Gemeinwohls bei Minimierung der gesellschaftlichen Kosten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Gerade weil der Bundespräsident in keinerlei Weise in die operative Politik einbezogen ist, genießt er eine hohe institutionelle Glaubwürdigkeit als Hüter des Gemeinwohls, als Bewahrer des Ganzen.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
In diesem Falle muss man sich auf die Seite des Hamburger Senats, der Belegschaft von Airbus, der IG Metall und - ja doch - des Airbus-Konzerns schlagen, im Interesse des Gemeinwohls.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.11.2004)
Die von Eon angestrebte Ministererlaubnis, mit der die wettbewerbspolitischen Einwände des Kartellamts aus überwiegenden Interessen des Gemeinwohls von der Bundesregierung überstimmt werden könnte, hält Möschel für unangemessen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 22.01.2002)