Genehmigungspflichtige

  1. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach 34c Gewerbeordnung sind jedoch ausgeschlossen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gem. 34c GewO sind ausgeschlossen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)