Genehmigungsstufen

  1. Nur die knapp über 30 Titel von B-Aktien dürfen auch von Ausländern gehandelt werden, wenn sie denn nach einem umständlichen bürokratischen Prozeß mit mehreren Genehmigungsstufen die Erlaubnis dafür erhalten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)