Dabei stellen die Generalklauseln die Einbruchsstellen dar, an denen die Grundrechte Einlaß in die Privatrechtsordnung finden.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Generalklauseln seien nicht zu vermeiden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.02.2003)
Bislang, so erläuterte Zuber, werde mit den Zeugenschutzprogrammen auf der Grundlage von polizeirechtlichen Generalklauseln oder den strafrechtlichen Grundsätzen des Notstandes gearbeitet.
( Quelle: Welt 1998)