Generalklauseln

  1. Dabei stellen die Generalklauseln die Einbruchsstellen dar, an denen die Grundrechte Einlaß in die Privatrechtsordnung finden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Generalklauseln seien nicht zu vermeiden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.02.2003)
  3. Bislang, so erläuterte Zuber, werde mit den Zeugenschutzprogrammen auf der Grundlage von polizeirechtlichen Generalklauseln oder den strafrechtlichen Grundsätzen des Notstandes gearbeitet. ( Quelle: Welt 1998)