Generalstaatsanwalts Fritz Bauer

  1. Der Auschwitz-Prozess, nach jahrelangen Vorbereitungen auf Betreiben des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer zu Stande gekommen und am 20. Dezember 1963 eröffnet, markiert eine Zäsur. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.12.2003)