Er bringt dadurch zum Ausdruck, dass die Erbschaftsbesteuerung jeweils bei einem Generationensprung gerechtfertigt ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.10.2002)
Eine Verjüngung, vom Alter her gegenüber dem Vorgänger Laudadio nicht einmal beachtlich, in der Wirkung aber wie ein Generationensprung.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)