Genossenschafts-Holding

  1. Dazu muß aber erst die GBB Genossenschafts-Holding Berlin, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die mittelbare Bundesbeteiligung an dem Kreditinstitut hält, nach Umwandlung in die Rechtsform einer AG privatisiert werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)