Genossenschaftsrat

  1. Weder der Genossenschaftsrat noch das Ministerium der Finanzen konnten durch Anweisungen an nachgeordnete Einrichtungen die wirksame Auflassung für jedes Einzelgrundstück ersetzen (so auch BezG Dresden, VIZ 1993, 313 (314)). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)