Weder der Genossenschaftsrat noch das Ministerium der Finanzen konnten durch Anweisungen an nachgeordnete Einrichtungen die wirksame Auflassung für jedes Einzelgrundstück ersetzen (so auch BezG Dresden, VIZ 1993, 313 (314)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)