Gentest-Ergebnis

  1. Niemand darf dazu gezwungen werden, einen Gentest zu machen oder ein Gentest-Ergebnis zu offenbaren, weder durch den Arbeitgeber noch durch eine Versicherung. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. "Niemand darf dazu gezwungen werden, einen Gentest zu machen oder ein Gentest-Ergebnis zu offenbaren, weder durch den Arbeitgeber noch durch eine Versicherung", sagte Bulmahn der "Berliner Zeitung". ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)