Niemand darf dazu gezwungen werden, einen Gentest zu machen oder ein Gentest-Ergebnis zu offenbaren, weder durch den Arbeitgeber noch durch eine Versicherung.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
"Niemand darf dazu gezwungen werden, einen Gentest zu machen oder ein Gentest-Ergebnis zu offenbaren, weder durch den Arbeitgeber noch durch eine Versicherung", sagte Bulmahn der "Berliner Zeitung".
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)