'Die meisten Nebenjobs sind gar nicht genehmigungspflichtig', weiß der Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Georg-R. Schulz.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Dann kann der Schuß nach hinten losgehen: 'Der alte Arbeitgeber hat die Möglichkeit, per einstweiliger Verfügung ein Beschäftigungsverbot dieser Mitarbeiter zu erwirken', warnt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Georg-R. Schulz.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)