Georg-R

  1. 'Die meisten Nebenjobs sind gar nicht genehmigungspflichtig', weiß der Münchner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Georg-R. Schulz. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Dann kann der Schuß nach hinten losgehen: 'Der alte Arbeitgeber hat die Möglichkeit, per einstweiliger Verfügung ein Beschäftigungsverbot dieser Mitarbeiter zu erwirken', warnt der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Georg-R. Schulz. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)