Diebstahl: Wird einer Urlauberin die Handtasche aufgeschnitten und eine Uhr entwendet - in diesem Fall im Wert von 1800 Mark -, so kann sie keinen Ersatz aus ihrer Gepäckversicherung verlangen.
( Quelle: Die Welt 2001)
Am besten schließt jeder vor Reiseantritt eine Rücktrittsversicherung ab, hinzu kommt eine Gepäckversicherung für den Fall, dass Langfinger auflauern.
( Quelle: Die Welt Online vom 24.05.2004)