Gerechtigkeitsstau

  1. Sein erster Fall wird erst am 4.Februar verhandelt, ein Diebstahl, kein Gewaltverbrechen, nix Dolles; keine Projektionsfläche jedenfalls, an der der Laienrichter seinen Furor über den existierenden Gerechtigkeitsstau auslassen könnte. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.01.2005)