Geregelter

  1. Bei seiner Gründung im März 1997 mussten die Frankfurter den Neuen Markt rechtlich jenseits der anerkannten öffentlich-rechtlichen Handelssegmente Amtlicher und Geregelter Markt aufsetzen, weil das Gesetz keine Eigeninitiativen der Börsen duldete. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.09.2002)