Statt der ursprünglichen Strafe von rund 72 Mio. Euro müsse der Stuttgarter Konzern nur 9,8 Mio. Euro wegen einer Verletzung der EU-Wettbewerbsregeln zahlen, teilte das Europäische Gericht erster Instanz am Donnerstag in Luxemburg mit.
( Quelle: n-tv.de vom 16.09.2005)
Zugunsten eines Bezirksgerichts (88) als Gericht erster Instanz können u. a. die in § 74 II GVG aufgeführten Verbrechen und die in § 74c I GVG genannten, den Wirtschaftsstrafsenaten zugewiesenen Sachen konzentriert werden (§§ 74c III, 74d GVG).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)