Der Oberste Gerichtshof nimmt pro Jahr rund 80 bis 90 der an ihn herangetragenen 8000 Fälle zur Verhandlung an - vor allem Streitfragen, die von den verschiedenen regionalen Gerichtshöfen kontrovers entschieden wurden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 01.10.2005)
Rechtsprechung beginnt nicht erst bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)