Wir betrachten die Entscheidungen der Gerichtsinstanzen der BRD als ungerecht, tendenziös und rechtswidrig.
( Quelle: Junge Welt 2000)
Die von drei Gerichtsinstanzen gebilligte Ablehnung war damit begründet worden, dass Frau Ludin auch während des Unterrichts nicht auf das Tragen des Kopftuchs verzichten wollte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.06.2003)