Wer in einer Firma arbeitet, kann die Ausfallstunden der Gerichtskasse in Rechnung stellen, zudem werden die Fahrtkosten und eine kleine Aufwandsentschädigung bezahlt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.05.2004)
Wenn die Gerichtskasse die Aufrechnung von Verfahrenskosten gegen den Taschengeldanspruch erkläre, liege darin ein hoheitlicher Eingriff in die Rechtssphäre eines Bürgers.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)