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  1. Dieser aus dem systematischen Zusammenhang und dem Sinn und Zweck des Ges. erschlossene Regelungsgehalt des Art. 1 § 13 AÜG wird durch die Gesetzesmaterialien bestätigt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Diese Jahre werden nicht bei der Berechnung der Fristabläufe gemäß § 1 des Ges. zur Verbesserung der betriebl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Mit § 141b Abs. 1 AFG in der ursprüngl. Fassung des Ges. sollte eine Sicherung von rückständigen Lohnansprüchen für einen Zeitraum bis zu 3 Monaten vor Eintritt des Insolvenzereignisses gewährleistet werden, um eine wirtschaftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Erdöl (Rohöl) ist als solches nicht zu bevorraten; gemäß § 3 des Ges. können aber Hersteller von Erdölerzeugnissen ihre Vorratspflicht auch mit eingeführtem Erdöl (Rohöl) oder mit daraus hergestellten oder eingeführten Halbfertigfabrikaten erfüllen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Sie sind nur noch deswegen in jedes neue Ges. übernommen worden, weil jeder GesGeb. sich bisher davor gescheut hat, die nach Einführung des Normativsystems entstandene Lücke zu schließen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Soweit dieser MTV oder ein Ges. nichts anderes bestimmen, gelter von dem Grundsatz, daß nur geleistete Arbeit einschl. Arbeitsbereitschaft bezahlt wird, folgende Ausnahmen: ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Ges. spanischen Rechts, Barcelona, Zweigndlg. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  8. Ein Umkehrschluß führt dahin, Bedürftigkeitsgrenzen nicht in das Ges. hineinzuinterpretieren; Betriebsrenten sind davon ohnehin regelmäßig nicht abhängig. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Ges. für biolog. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Sie wurde entsprechend den Vorschriften des Ges. uber die Finanzierung der Ersatzschulen (Ersatzschulfinanzgesetz - EFG) vom 27. 1. 1961 (GSNW 230/SGV NW 223) gefördert. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
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