Gesamtarbeitszeit

  1. Für die verbleibende Restarbeitszeit von 13,75 v. H. der Gesamtarbeitszeit könne der Kl. daher die Bandzulage nicht beanspruchen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Von 1975 bis 1979 war der Kl. zwischen 76,45 und 59,75 v. H. seiner Gesamtarbeitszeit im Großbrückenbau tätig. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Innerhalb der Gesamtarbeitszeit würden Tätigkeiten der Pädagogen zugunsten von mehr Unterricht neu verteilt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)