Die vom Käufer an den Verkäufer einer Anleihe gezahlten anteiligen Zinsen wertet das Finanzamt als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen, die den für den Eigenheimförderung ausschlaggebenden Gesamtbetrag der Einkünfte drücken.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.10.2002)
Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im Jahr zuvor.
( Quelle: Die Welt Online vom 29.09.2003)