Laut Beschluss des obersten Arbeitsgerichts behalten Gesamtbetriebsvereinbarungen auch nach dem Verkauf einzelner oder mehrerer Firmen ihren Status als Rechtsnorm.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 19.09.2002)
Gesamtbetriebsvereinbarungen bleiben auch nach dem Wechsel einzelner Firmen einer Gruppe zu einem anderen Unternehmen gültig.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.09.2002)