Gesamtbetriebsvereinbarungen

  1. Laut Beschluss des obersten Arbeitsgerichts behalten Gesamtbetriebsvereinbarungen auch nach dem Verkauf einzelner oder mehrerer Firmen ihren Status als Rechtsnorm. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 19.09.2002)
  2. Gesamtbetriebsvereinbarungen bleiben auch nach dem Wechsel einzelner Firmen einer Gruppe zu einem anderen Unternehmen gültig. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.09.2002)