Gesamtcharakter

  1. Soweit gelegentlich auch pflegerische Maßnahmen mit Heilbehandlungsqualität erforderlich sein mögen, haben diese - gemessen am Gesamtcharakter der Unterbringung - lediglich untergeordnete Bedeutung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Verzichtsabrede im Ehevertrag vom 22. 11. 1985 sei jedoch nach dessen aus seinem Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter sittenwidrig und damit nichtig. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)