Gesamterwerb

  1. Das heißt: Das Finanzamt ermittelt aus den Teilbeträgen den "Gesamterwerb". ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Bei einem Gesamterwerb wären viele Dinge gekauft worden, an denen das Land gar kein Interesse gehabt habe. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)