Der Verdacht, dass die Ruhrgas mit Sonderrabatten auf Teilmengen ihrer Gesamtlieferungen den Wettbewerb behindere und dadurch Kunden diskriminiere, habe sich nicht bestätigt, teilte die Bonner Wettbewerbsbehörde mit.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.05.2003)