Hier lägen die direkten Abzüge vom Gesamtlohn nach der Steuerreform mit 27,7 Prozent unter dem Niveau von 1970 (30,6 Prozent).
( Quelle: Tagesschau Online vom 27.07.2003)
Tatsächlich muss der Arbeitnehmer stets den Gesamtlohn inklusive dem Arbeitgeberanteil erwirtschaften - ansonsten wird sein Job über kurz oder lang wegrationalisiert.
( Quelle: Die Welt Online vom 04.04.2003)