SALMONELLEN II: Das Landgericht Duisburg sprach in einem ähnlichen Fall einer Familie eine Reisepreisminderung von 35 Prozent auf den Gesamtreisepreis zu.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.02.2002)
Einigkeit besteht im wesentlichen nur darüber, daß bei Vorliegen von Reisemängeln der Reisepreis prozentual zu mindern ist (1), und zwar nach h.M. der Gesamtreisepreis (2).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)