Kommt es dennoch zur Anklage, müssten die Staatsanwälte wegen der komplexen Fallgestaltungen häufig "Deals" mit der Verteidigung schließen: Geständnisse in Einzelfällen statt Nachweis umfangreicher Gesamtstraftatbestände.
( Quelle: Neues Deutschland vom 02.01.2004)