Eine Änderungskündigung sei nur nötig, wenn die Zulage aus den Bereitschaftsdiensten einen wesentlichen Teil der Gesamtvergütung ausmache.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.08.2002)
Die Gesamtvergütung ist kein fester Betrag mehr, sondern unter anderem von der Morbidität der Bevölkerung abhängig.
( Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1998)