Gesamtverhalten

  1. Nach dem eigenen Vorbringen der Bekl. habe das Gesamtverhalten der Kl. bei den Abrechnungsverhandlungen erkennen lassen, daß über die Ansprüche auf die Differenzlizenz hinaus Ansprüche auf die volle Lizenz möglich gewesen wären. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Da nicht ein Lehrer allein, nur seiner Autorität verpflichtet, die Zensuren vergeben kann, wird man wohl zum DDR-Modell zurückkehren und eine Konferenz aller Lehrer über das "Gesamtverhalten" der "Schülerpersönlichkeit" befinden lassen müssen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)