Gesamtversorgungssystemen

  1. Die Systementscheidung besagt, daß alle Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Gesamtversorgungssystemen der DDR in das ganz anders geartete System der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland zu überführen sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)