Gesamtvertrag

  1. Dabei wird den Abgeordneten sowohl der Gesamtvertrag als auch jeder einzelne Vertrag mit jedem Beitrittskandidaten zur Abstimmung vorgelegt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.12.2002)
  2. Der Erwerber erhält nicht die beim Wohnimmobilienkauf erforderliche notarielle Belehrung und - viel schwererwiegend - der Gesamtvertrag ist, da nur ein Teil beurkundet wird, bis zur Eintragung im Grundbuch wohl unwirksam (14). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)