Dabei wird den Abgeordneten sowohl der Gesamtvertrag als auch jeder einzelne Vertrag mit jedem Beitrittskandidaten zur Abstimmung vorgelegt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.12.2002)
Der Erwerber erhält nicht die beim Wohnimmobilienkauf erforderliche notarielle Belehrung und - viel schwererwiegend - der Gesamtvertrag ist, da nur ein Teil beurkundet wird, bis zur Eintragung im Grundbuch wohl unwirksam (14).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)