Gesamtwürdigung

  1. Das schließt zwar nicht aus, im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Beweistatsachen eine erlogene Entlastungsbehauptung überhaupt als - zusätzliches - Belastungsindiz zu werten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dabei sind weder die Tatsache der Schadenszufügung noch die Höhe des Schadens für sich allein genommen entscheidend: es kommt stets auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an, deren Gesamtwürdigung das rechtsmißbräuchl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Maßgeblich bleibe die Gesamtwürdigung aller tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten im Einzelfall. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Dies gilt für Gefangene, die zu nicht mehr als zwei Jahren verurteilt wurden oder für Häftlinge mit einer längeren Strafe, wenn die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit und die Entwicklung während des Vollzugs eine Entlassung zuläßt. ( Quelle: Die Welt vom 31.08.2005)