Der 32-Jährige erreichte das Ziel der fünften Etappe von Schwabach nach Marktredwitz mit dem Hauptfeld und führt mit einer Gesamtzeit von 17:38:40 Stunden immer noch mit 25 Sekunden vor dem Berliner Jens Voigt.
( Quelle: ZDF Heute vom 26.05.2002)
Sie legte die 5,6 Kilometer lange Strecke durch die Frankfurter City am Donnerstagabend in einer Gesamtzeit von 72.46 Minuten zurück - also in durchschnittlich 18,12 Minuten pro Läufer.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.06.2005)
Hawkes durchschnorchelte einen 55 Meter langen Sumpf zweimal in einer Gesamtzeit von einer Minute 46 Sekunden.
( Quelle: Die Welt vom 31.08.2005)
In der Gesamtzeit von 1:17,48 Minuten siegte die 31 Jahre alte Berlinerin vor der Russin Swetlana Schurowa sowie Olympiasiegerin und Titelverteidigerin Catriona LeMay-Doan aus Kanada.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Der 23jährige verwies mit einer Gesamtzeit von 2:29,51 Minuten den Italiener Alberto Tomba (2:29,58) und den Norweger Lasse Kjus (2:29,71) auf die Ehrenplätze.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Zumindest im zweiten Lauf fuhr er Bestzeit (48,542) und lag mit einer Gesamtzeit von 1:36,658 am Ende 16 Hundertstelsekunden hinter Huber (1:36,491), der zu seinem ersten Weltcupsieg im Einsitzer kam.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
In der Gesamtzeit von 2:23,08 Minuten siegte der 33 Jahre alte Weltmeister vor den Österreichern Christian Mayer (2:23,36) und Benjamin Raich (2:23, 39) und feierte damit den 21. Weltcupsieg seiner Karriere.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.11.2002)
Das Team des Doppel-Olympiasiegers von 1984 kippte am Sonntag beim Weltcup in Cortina d'Ampezzo im zweiten Lauf in der vorletzten Kurve der 1370 Meter langen kombinierten Kunst- und Naturbahn und erreichte trotzdem noch die sechstbeste Gesamtzeit.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Mit 1:49,90 Minuten hatte er bei Nebel und Plusgraden nach zwei Läufen die beste Gesamtzeit, zudem war er auch mit 54,77 Sekunden im ersten Durchgang der Tagesschnellste.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Nach § 25a I AbgG wird der Ermittlung des Wertunterschieds i. S. des § 1587a II BGB die Altersentschädigung zugrunde gelegt, die sich aus den anrechenbaren Mandatszeiten bis zum Ehezeitende ergibt (Gesamtzeit).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)