Unstreitig war ihr auch bewußt, daß innerhalb der KG die Bekl. als die Geschäftsfüherin der Komplementär-GmbH verantwortlich und deshalb gegebenenfalls ein Schadensersatzanspruch wegen Vorenthaltung von Beitragsteilen gegen sie zu richten war.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Sie spricht gut deutsch, war nicht straffällig und ist nicht arbeitslos, sondern inzwischen Mitarbeiterin einer Rechtsanwaltskanzlei und vereidigte Dolmetscherin beim Landgericht Kiel sowie Geschäftsfüherin des Folteropferzentrums "Refugio".
( Quelle: Junge Freiheit 2000)