Schon wer sich beim Geschäftsgespräch mit einer Hure erwischen läßt, dem drohen sechs Monate Gefängnis, während das Anbieten der käuflichen Liebe straffrei bleibt.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Das Wissen um ausländische Gepflogenheiten kann schon so manches Geschäftsgespräch auf die richtige Bahn bringen.
( Quelle: DIE WELT 2001)