Wenn der Fluggast durch die Verspätung finanzielle Einbußen hat, beispielsweise durch entgangene Geschäftsgewinne oder zusätzliche Hotelübernachtungen, kann er mit bis zu 5020 Euro rechnen.
( Quelle: Spiegel Online vom 30.06.2004)
Der Papst erlaubt keine Legitimität für Geschäftsgewinne.
( Quelle: TAZ 1991)