Geschäftsleitung-Gremium

  1. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung ist der Ressortbeauftragte eigenverantwortlich; es besteht aber andererseits auch eine Verantwortung gegenüber dem Geschäftsleitung-Gremium. Das bedeutet unter anderem: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)