Geschäftsnutzungen

  1. Mindestens 140 000 und höchstens 340 000 Quadratmeter davon sind für Wohnungen reserviert, maximal 232 000 Quadratmeter für Einzelhandelsflächen, der Rest für Büro- und sonstige Geschäftsnutzungen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)