Den Arbeitsplan des Parlaments legt laut Geschäftsordnung des Bundestages der Ältestenrat fest.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Geschäftsordnung des Bundestages legt die Mindestgröße einer Fraktion auf fünf Prozent seiner Mitglieder fest.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)