Geschäftsordnung

1 2 8 9 10 12 下一页
  1. Den Arbeitsplan des Parlaments legt laut Geschäftsordnung des Bundestages der Ältestenrat fest. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Die Geschäftsordnung des Bundestages legt die Mindestgröße einer Fraktion auf fünf Prozent seiner Mitglieder fest. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
1 2 8 9 10 12 下一页