Geschäftsreiseverkehre

  1. Im beschränkten Umfang kann Tempelhof für Geschäftsreiseverkehre, Regionalverbindungen und als Regierungsflughafen genutzt werden; Verkehre, die sinnvollerweise von den Abläufen auf einem Großflughafen getrennt werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.10.2004)