Fortes Geschäftsumfang verringert sich dadurch freilich um ein ganzes Drittel, heißt es in der Londoner City.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der geschrumpfte Geschäftsumfang werfe, so Beobachter, die Frage auf, ob das Unternehmen nicht aus dem Kreis der Kläger ausgeschlossen werden müsste.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.01.2003)