"Eine Bank, welche eine wegen Geschäftsunfähigkeit des Anweisenden nichtige Anweisung ausführt, erwirbt damit keinen Bereicherungsanspurch gegen den Anweisenden."
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der in Münster ansässige, nach eigenen Angaben bundesweit größte Spielbank-Betreiber bezweifelt die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen.
( Quelle: Spiegel Online vom 20.04.2002)