Der Notar berechnet seine Gebühren nach dem Geschäftswert (§ 26 KostO), der sich oft nach dem Betriebseinheitswert richtet.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Aussichten, im laufenden Geschäftsjahrden Umsatz zweistellig und den Gewinn noch stärker zu steigern sowie den Geschäftswert zu erhöhen, seien gut.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)